Kapitalrenten-versicherung


Vorsorge für die Rente

Die Kapitalrentenversicherung ist eine Möglichkeit der Kapitalbildung. Die Kapitalrentenversicherung dient dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Der Versicherte erhält am Vertragsende eine lebenslange Rente. Es besteht aber auch die Möglichkeit sich das Kapital am Ende der Laufzeit komplett auszahlen zu lassen. Grundlagen der Kapitalrentenversicherung.

Die Kapitallebensversicherung ist eine langfristige, sicherheitsorientierte und attraktive Geldanlage. Eine private Rentenversicherung wendet sich an alle, die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Der Abschluss einer privaten Rente ist sehr einfach, weil sie ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen wird. Das heißt: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über diese Rente für ihren Ruhestand vorsorgen.

Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat-Rentner“ ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden Vorteile einer Kapitallebensversicherung

Vorteile einer Kapitalrentenversicherung
Die private Rentenversicherung garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Und nicht nur, wie bei Formen der reinen Kapitalbildung, bis das angesammelte Geld verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Lebensversicherer übernehmen das nicht vorhersehbare „Langlebigkeitsrisiko“, also das Risiko, wie lange ein Mensch lebt und Rente beziehen wird. Die Versicherungswirtschaft sagt den Versicherten, vereinfacht dargestellt, eine garantierte Verzinsung des aufgebauten Kapitals von derzeit 2,25 Prozent zu, und zwar für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages. Meist endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Rentenempfängers. Dennoch können auch Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung versorgt werden. Dazu wird bei Vertragsabschluss eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine andere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.