Fondsgebundene-Rentenversicherung



Renditestarke Altersvorsorge

Fondsgebundene Rentenversicherung

Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Möglichkeit der Renditestarken Kapitalbildung. Die Fondsgebundene Rentenversicherung dient dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Der Versicherte erhält am Vertragsende eine lebenslange Rente. Es besteht aber auch die Möglichkeit sich das Kapital am Ende der Laufzeit komplett auszahlen zu lassen. Es handelt sich somit nicht nur um eine Rentenversicherung, sondern auch um eine Art der Geldanlage, die sehr Renditestark ist. Die eingezahlten Beiträge werden hier in Fonds investiert.

Grundlagen die Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine langfristige, attraktive und Renditestarke Geldanlage. Man unterscheidet fondsgebundene Rentenversicherung mit und ohne Garantiezins. Bei dieser Form der Versicherung baut der Versicherte langfristig Kapital für eine zweite Rente auf. Fondsgebunden bedeutet: Die Sparanteile des Beitrags werden direkt in einem oder mehreren Investmentfonds – so genannten speziellen Sondervermögen – angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Bis zum Beginn der Rentenzahlung ist die fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der Investmentfonds beteiligt. Weil die Entwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe nicht garantiert werden. Bei guter Wertentwicklung der gewählten Fonds winken hohe Gewinnchancen. Allerdings müssen bei dieser Art der Versicherung auch Verluste für die Rente einkalkuliert werden. Ist der Ablaufzeitpunkt des Vertrages einmal erreicht, zahlt die fondsgebundene Versicherung eine monatliche Rente aus, deren Höhe dann lebenslang garantiert werden kann.

Vorteile einer Fondsgebundenen Lebensversicherung
Eine fondsgebundene Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende(Singles), die für ihr Alter vorsorgen wollen. Der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist sehr einfach, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Auch Personen, für die der Abschluss einer Kapitallebensversicherung oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt, können über eine fondsgebundene Rentenversicherung etwas für ihre Altersvorsorge tun. Je nach Tarifgestaltung können die Sparanteile prozentual auf einen oder auf mehrere Fonds verteilt werden. Diese Aufteilung wird in der Regel auch später – sofern nicht anderes vereinbart ist - auf Entnahmen aus den Fonds angewendet. Außerdem hat der Versicherte die Möglichkeit, die Verteilung der zukünftigen Sparanteile auf die verschiedenen Fonds zu ändern („shiften“), oder aber die bereits angelegten Sparanteile auf die Fonds neu zu verteilen ("switchen"). Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist die Änderung der Fondsaufteilung oder ein Fondswechsel einmal pro Jahr kostenfrei möglich.

Die Rentenversicherung zahlt, wenn sie abgelaufen ist, die Beiträge aus, außerdem einen Garantiezinssatz, wenn vorhanden und das Fondsguthaben. Es besteht die Möglichkeit der Verrentung, es wird eine Rente ausgezahlt oder es wird das komplette Kapital ausgezahlt. Bei diesen zwei Möglichkeiten spricht mach von Kapitalwahlrecht.