Kfz-Versicherung
Die Basisabsicherung für Ihre Gesundheit
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen im Straßenverkehr zufügen. Bezahlt wird das Bergen und die sachgemäße Reparatur des Fahrzeugs Ihres Unfallgegners. Im Fall eines Totalschadens ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert. Auch wenn der Geschädigte während der Reparatur seines Fahrzeugs einen Mietwagen braucht, springt Ihr Kfz-Haftpflichtversicherer ein.
Oft sind die Personenschäden noch größer: Der Haftpflichtversicherer übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme einen Verdienstausfall des Unfallopfers, Schmerzensgeld oder sogar eine lebenslange Rente bei dauernder Gesundheits- beeinträchtigung. Auch Personenschäden von Mitfahrern, die bei einem Unfall verletzt werden, sind in die Haftpflicht mitversichert.
Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch entstehen, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei Diebstahl oder Zerstörung wird auch das serienmäßige Zubehör des Pkw´s ersetzt. Was im Einzelnen zum Zubehör zählt, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Bestimmte Tarife ersetzen sogar die immer häufiger werdenden Schäden durch Marderbisse. Nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind allerdings Verschleiß- oder Abnutzungsschäden.
Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Teilkaskoprämie deutlich senken. Im Versicherungsfall übernehmen Sie dann einen festgelegten Teil des Schadens, in der Regel zwischen 150 und 500 Euro. Auf einen Teilkaskoschutz sollten Sie auch als Käufer eines Gebrauchtwagens nicht verzichten - zu häufig sind Diebstahl, Hagelschaden oder Glasbruch.
Kfz-Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung zahlt sogar für Beschädigungen an Ihrem eigenen Fahrzeug, die Sie durch einen selbst verschuldeten Unfall verursachen. Auch in der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung möglich, dadurch lässt sich die Versicherungsprämie deutlich senken.
Für Neufahrzeuge ist der Vollkaskoschutz unabdingbar, wenn man bei selbstverursachtem Totalschaden nicht auf den Wiederbeschaffungskosten sitzen bleiben möchte. Wie lange man in der Vollkasko bleibt, ist eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft. Wer früh aussteigt, spart Versicherungskosten, ärgert sich aber, wenn er sein Auto doch noch selbst zu Bruch fährt.
Kfz-Schutzbrief
Die Versicherungsgesellschaften bieten im Rahmen der Autoversicherung auch einen KFZ-Schutzbrief an, der grundlegend sinnvoll und auch empfehlenswert ist. Solch ein Schutzbrief bietet eine Reihe von Leistungen in Zusammenhang mit einer Panne oder einem Unfall, wie:
- Hilfe bei Unfall oder Panne des KFZ sowie Diebstahl oder Totalschaden
- Übernahme für Übernachtungskosten bei Fahrzeugausfall
- Beschaffung von Ersatzteilen auch im Ausland, Ersatzteilversand
- Beschaffung von Ersatz-Autoschlüsseln
- Reparaturen vor Ort
- Mietwagen zum Weiterfahren
- Hilfe bei Erkrankung des Fahrers
- Krankenrückholtransport
- Abschleppen des Fahrzeuges
- Bergen des PKW
- Weiterfahrt oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall oder Diebstahl
- Fahrzeugtransport, Fahrzeugunterstellung, ggf. Fahrzeugverschrottung
Wie Sie sehen, sind die möglichen Leistungen enorm, wobei es allerdings keine einheitlichen Regelungen zum Versicherungsumfang gibt. Die Leistungen beim Autoschutzbrief können je nach Versicherer verschieden sein.