Private Krankenversicherung


Die beste Absicherung Ihrer Gesundheit

Die Private Krankenversicherung bietet qualitativ hochwertigen Krankenversicherungsschutz mit sehr gutem Preis-Leistungsverhältnis an. Bei den Leistungen der privaten Krankenversicherungen kann der Versicherte immer von vertraglich garantierten Leistungen ausgehen, was auf gesetzliche Krankenversicherungen nicht zutrifft. Damit die passende private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann, wählt der Kunde aus einem großen Angebot verschiedener Gesundheitsleistungen, individuell und passenden aus.

Es variiert der Umfang der Leistungen des ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereichs und die besonderen Leistungen wie beispielsweise Zahnersatz, Chefarzt, Ein- und Zweibettzimmer, Heilpraktikerleistungen und alternativmedizinische Behandlungen beziehungsweise Naturheilverfahren abhängig vom dem jeweiligen PKV Anbieter und der Wahl durch den Kunden.

Der Beitrag verringert sich, wenn nicht alle Leistungen in Anspruch genommen werden und eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wird. Es besteht weiterhin die Möglichkeit das Beiträge an den Versicherten zurückerstattet werden. Mit einem Krankenversicherungsvergleich lässt sich der Beitrag vorab genau berechnen.

Seit längerem gilt für die Private Krankenversicherung, dass die Altersrückstellungen bei Wechsel der Krankenversicherung mitgenommen werden können (Portabilität der Altersrückstellungen). Diese werden vom neuen privaten Krankenversicherer angerechnet. Vor Inkrafttreten dieser Regelung lag in der Nichtmitnahme von Altersrückstellungen ein Hindernis vor allem für ältere und langjährig Versicherte bei einem Wechsel und Neueintritt in eine andere private Krankenversicherung. Dieses Hindernis besteht inzwischen nicht mehr.

Seit dem 1. Januar 2009 wird entsprechend gesetzlicher Vorschrift von den privaten Krankenversicherern ein Basistarif angeboten. Die Leistungen sind vergleichbar mit den der gesetzlichen Krankenversicherung.

Selbständige sowie Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze können sich privat krankenversichern. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze lag 2010 bei 49.950 Euro Brutto. Im Jahr 2011 liegt sie bei 49.500 Euro Brutto.

Die Private Krankenversicherung bietet viele Vorteile, zum Beispiel die individuelle Gestaltung der Leistungen, die Beitragsrückerstattung, die Wahl einer passenden Selbstbeteiligung und dass keine Praxisgebühr gezahlt werden muss.

Für Selbständige ist es wichtig, dass sie sich ausreichend durch eine Private Krankentagegeldversicherung gegen das Risiko eines Verdienstausfalls absichern, da sie keine Lohnfortzahlung wie Angestellte erhalten. Um sich gegen den Verlust des Einkommens besser abzusichern, ist die Krankentagegeldversicherung unverzichtbar. Selbständige müssen jedoch eine Karenzzeit für den Erhalt des Krankentagegeldes einhalten, bevor Sie diese Leistung in Anspruch nehmen können. Mit Karenzzeit ist die Dauer von Tagen oder Wochen gemeint, bis der Versicherte das Krankentagegeld erhält. Die Karenzzeit für eine Krankentagegeldversicherung sollte nicht zu lang sein, wenn der Selbständige über wenige finanzielle Reserven verfügt. Für den Erhalt des Tagegeldes kann auch festgelegt werden, dass dieses ab einem Zeitpunkt in bestimmten Schritten steigt. Mit einem Krankentagegeld sollten sich auf jeden Fall die Kosten decken lassen, die laufend anfallen.