Krankenzusatzversicherung
Die optimale Ergänzung zur Basisabsicherung für Ihre GesundheitMit zwei oder drei Patienten in einem Zimmer im Krankenhaus zu liegen, ist sicherlich amüsant, da man immer einen Gesprächspartner hat. So richtig zur Ruhe, die für die Genesung eine nicht zu unwichtige Rolle spielt, kommt man allerdings nicht. Kassenpatienten werden in vielen Bereichen benachteiligt, angefangen beim Zahnersatz bis hin zur neuen Brille. Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen sparen und das zu Lasten ihrer Mitglieder. Da nicht jeder die Möglichkeit hat in die private Krankenvollversicherung zu wechseln, besteht die Möglichkeit die immer geringen werdenden Leistungen gesetzlichen Krankenversicherung über verschiedene Kranken- zusatzversicherungen aufzuwerten.
Die Krankenzusatzversicherung lässt sich in drei Bereiche unterteilen, stationäre und ambulante Behandlung sowie der Zahnbereich. Für die meisten gesetzlich versicherten ist der Zahnbereich von größter Bedeutung, da hier sehr hohe Kosten entstehen können. Diese Kosten müssen zum überwiegenden Teil selbst getragen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur noch einen festgelegten Regelsatz für Standardleistungen. Will man qualitativ hochwertigeren Ersatz oder Inlays aus Keramik oder Gold wird von der gesetzlichen Kasse nur der Anteil übernommen, der bei einer „normalen“ Behandlung üblich ist. Eine Krankenzusatzversicherung erhöht den Zahlbetrag auf bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten.
Im ambulanten Bereich lässt sich dieser finanzielle Ausgleich auch erzielen. Eine große Anzahl von Patienten setzen inzwischen nicht mehr nur auf die klassische Schulmedizin, sondern erhoffen sich von alternativen Heilmethoden bessere Chancen auf Genesung. Durch weiter zusätzliche Leistungen, wie z.B. Sehhilfen und Medikamentenzuzahlungen, deckt sie ein sehr großes Feld ab.
Die Krankenzusatzversicherung für stationären Behandlungen, also dem Aufenthalt in einem Krankenhaus ist eine weitere Form. Gesetzlich Versicherte haben keine frei Wahl des Arztes und Krankenhauses. Sie müssen der Vorgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung Folge leisten. Mit einer Zusatzversicherung erhält man die Möglichkeit der Wahlfreiheit. Der entscheidende Vorteil einer Krankenzusatzversicherung im stationären Bereich ist die Behandlung als Privatpatient und damit das Recht auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt.